Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Der Eintritt ins Heureka-Förderprogramm ist nach Absprache jederzeit möglich.

Der erste Schritt

Am Anfang steht der Austausch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson des Kindes. Sie thematisieren die zusätzliche Förderung. Falls nötig durchläuft das Kind in Bezug auf seine Begabungen eine Abklärung durch eine Abklärungsstelle (Schulpsychologischer Dienst SPD oder andere). Anschliessend kontaktierten die Eltern, die Lehrperson oder die zuständige Person des SPD Marlies Triacca von Heureka.

Hospitation - ein erster Einblick

Das Kind (fakultativ mit einem Elternteil) besucht einen halben Tag lang den Unterricht von Heureka und verschafft sich einen Eindruck vom Schulbetrieb. Diese Hospitation kostet nichts.

Anmeldung und Gesuch an Schulbehörde

Entscheidet sich das Kind für den Förderunterricht, reichen die Eltern Heureka folgende Formulare ein:

  • Anmeldeformular (siehe unten) und Leistungsvereinbarung
  • Bericht des SPD oder einer anderen Abklärungsstelle (falls vorhanden)

Ausserdem stellen die Eltern via Schulleitung ein Gesuch an die Schulbehörde der zuständigen Schulgemeinde, damit das Kind von Regelunterricht dispensiert wird und am Heureka-Programm teilnehmen kann. Sobald diese Bewilligung vorliegt, kann das Kind bei Heureka starten. Mit dem Gesuch soll auch abgeklärt werden, zu welchen Teilen die Schulgemeinde sich an der Finanzierung des Schulgeldes beteiligt (die meisten Schulträgerschaften zahlen 50-100%, so wie es in der Verordnung des Schulgesetzes vorgesehen ist).

Probezeit und definitiver Aufnahmeentscheid

Anschliessend absolviert das Kind eine Probezeit. Diese dauert sechs bis acht Fördertage ab Eintritt ins Förderprogramm und ist kostenpflichtig. Im Anschluss entscheidet eine Kommission aus Förderlehrpersonen über die definitive Aufnahme und teilen den Beschluss den Eltern schriftlich mit. Der Eintritt verpflichtet im Normalfall für den Besuch des Förderunterrichts während eines Schuljahres. Da eine nur kurzzeitige Teilnahme erfahrungsgemäss nicht die erwünschten Effekte bringt.

Psychologische Abklärungen und Tests können durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD), andere Gutachter:innen oder ausgebildete ECHA-Förderlehrpersonen erfolgen. Sie sind nicht obligatorisch für die Aufnahme ins Förderprogramm.

 

Austritt

Der Austritt ist jeweils per Ende Semester (Ende Januar oder Ende Juni) möglich. Die Erziehungsberechtigten müssen das Austrittsgesuch mindestens sechs Wochen vor den oben gesetzten Austrittsterminen schriftlich einreichen. Bevor ein Kinder das Heureka-Programm verlässt, sollte es seine letzte Projektarbeit beenden und präsentieren.

Leistungsvereinbarung

Anmeldung

    1. Persönliche Daten der Schülerin/des Schülers









    2. Adresse der Eltern, bzw. der/des Erziehungsberechtigten






    Anmeldung

    MittwochnachmittagFreitagnachmittag

    Bereits abgeklärt?


    Damit Ihr Kind am Heureka-Programm teilnehmen kann, muss die Schulbehörde die Dispens vom Regelklassenunterricht bewilligen. Bitte reichen Sie ein Gesuch ein und bestätigen Sie uns die Zusage der zuständigen Stelle.

    Bitte legen Sie folgende Dokumente der Anmeldung bei:
    - Unterschriebene Leistungsvereinbarung (zwingend nötig für die Anmeldung)
    - Empfehlung einer Abklärungsstelle (Bericht/Bestätigung des Schulpsychologen / der Kinderärztin / oder einer anderen anerkannten Abklärungsstelle) (falls vorhanden)
    - Empfehlung des Lehrpersonenteams und/oder der Schulleitung (falls vorhanden)

    Fragen
    und Antworten

    FAQ

    Events

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