Der Eintritt ins Heureka-Förderprogramm ist nach Absprache jederzeit möglich.
Am Anfang steht der Austausch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson des Kindes. Sie thematisieren die zusätzliche Förderung. Falls nötig durchläuft das Kind in Bezug auf seine Begabungen eine Abklärung durch eine Abklärungsstelle (Schulpsychologischer Dienst SPD oder andere). Anschliessend kontaktierten die Eltern, die Lehrperson oder die zuständige Person des SPD Marlies Triacca von Heureka.
Das Kind (fakultativ mit einem Elternteil) besucht einen halben Tag lang den Unterricht von Heureka und verschafft sich einen Eindruck vom Schulbetrieb. Diese Hospitation kostet nichts.
Entscheidet sich das Kind für den Förderunterricht, reichen die Eltern Heureka folgende Formulare ein:
Ausserdem stellen die Eltern via Schulleitung ein Gesuch an die Schulbehörde der zuständigen Schulgemeinde, damit das Kind von Regelunterricht dispensiert wird und am Heureka-Programm teilnehmen kann. Sobald diese Bewilligung vorliegt, kann das Kind bei Heureka starten. Mit dem Gesuch soll auch abgeklärt werden, zu welchen Teilen die Schulgemeinde sich an der Finanzierung des Schulgeldes von CHF 4000.- pro Jahr (für 36 Förderhalbtage) beteiligt (die meisten Schulträgerschaften zahlen 50-100%, so wie es in der Verordnung des Schulgesetzes vorgesehen ist).
Anschliessend absolviert das Kind eine Probezeit. Diese dauert vier Fördertage ab Eintritt ins Förderprogramm. Im Anschluss entscheidet eine Kommission aus Förderlehrpersonen über die definitive Aufnahme und teilen den Beschluss den Eltern schriftlich mit. Der Eintritt verpflichtet im Normalfall für den Besuch des Förderunterrichts während eines Schuljahres. Da eine nur kurzzeitige Teilnahme erfahrungsgemäss nicht die erwünschten Effekte bringt.
Psychologische Abklärungen und Tests können durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD), andere Gutachter:innen oder ausgebildete ECHA-Förderlehrpersonen erfolgen. Sie sind nicht obligatorisch für die Aufnahme ins Förderprogramm.
Der Austritt ist jeweils per Ende Semester (Ende Januar oder Ende Juni) möglich. Die Erziehungsberechtigten müssen das Austrittsgesuch mindestens sechs Wochen vor den oben gesetzten Austrittsterminen schriftlich einreichen. Bevor ein Kinder das Heureka-Programm verlässt, sollte es seine letzte Projektarbeit beenden und präsentieren.
EMS Schiers ist Schweizer Mittelschulmeister 2025 im Unihockey
Persönliche Erfolge unserer Schüler:innen
Von der Schule auf die Bühne: Milea Tscholl bei «Billy Elliot»
Gesundheit im Fokus: Die Sonderwoche der 6. Klasse der FMS
Neue SO-Leitung stellt sich vor
Mittwoch, 19. März: Studienkonzert der EMS Schiers
Erfolge an den BMM Winter
Drei Schüler qualifizieren sich für das Finale von «Schweizer Jugend forscht»
Fünf Preise gehen nach Graubünden und ein besonderer Abschied
Vielseite Abschlussarbeiten an der Vernissage
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter.