Ort |
Schiers, Haus Binding (EMS Schiers) |
Fördertag |
Mittwochvormittag, 08.30 - 11.45 Uhr oder Freitagnachmittag 13.30 - 16.15 Uhr (13.00 - 15.45 Uhr für Kinder aus Richtung Klosters) |
Stundenplan |
Wird unter Berücksichtigung der Zugverbindungen von und nach Schiers erstellt. |
Ferienplan |
Der Ferienplan von Heureka richtet sich nach dem Schulplan der EMS Schiers. Der Ferienplan stimmt oft nicht mit demjenigen Ihrer Wohn- oder Schulgemeinde überein. |
Fördergruppe |
Die Fördergruppen sind altersdurchmischt. Sie bestehen aus mindestens vier bis höchstens zehn Kindern. |
Schulgeld |
Mittwoch oder Freitag: CHF 4000/Jahr |
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In diesem Angebot sind folgende Leistungen inbegriffen: |
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- Mittwochvormittag: 36 Förderhalbtage pro Schüler:in |
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- Freitagnachmittag: 36 Förderhalbtage pro Schüler:in |
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- Zwei Gesprächstermine, davon einer nach Bedarf mit der Klassenlehrperson am Schulort des Kindes und durch Lehrperson von Heureka |
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- Kostenlose Medienausleihe in der Bibliothek der EMS Schiers (nur Medien, die für die Projektarbeit gebraucht werden) |
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- Fotokopien, PC-Ausdrucke, Arbeitsunterlagen, Papier, Druckerkosten und Bindematerial für Projektarbeit und Unterricht |
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- Mehrere Exkursionen |
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- Schriftlicher Lernbericht am Ende des Schuljahres |
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Das Schulgeld wird im ersten Quartal in Rechnung gestellt. Erfolgt ein Eintritt im zweiten Semester wird nur die Hälfte vom Schulgeld verrechnet. |
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Mit der Inkraftsetzung des neuen Schulgesetzes (1. August 2013) sind die Schulträgerschaften aufgefordert, das Schulgeld von Heureka-Kindern zu übernehmen. Von den Erziehungsberechtigten können angemessene Beiträge erhoben werden (z.B. Transport-kosten vom Wohnort nach Schiers oder für Exkursionen). |
Weitere Kosten |
Zusätzliche Kosten der Reisespesen für Exkursionen, etc. werden den Eltern nach Bedarf in Rechnung gestellt. |
Schulbesuch |
Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind regelmässig zum Unterricht zu schicken. Zum Programm gehören jährlich drei bis fünf Exkursionen (Mittwoch und Freitag jeweils identisches Programm). |
Absenzen |
Urlaubsgesuche (z.B. für Anlässe in der Regelklasse) sind frühzeitig schriftlich einzureichen. Absenzen wegen Krankheit/Unfall sind der Lehrperson sofort zu melden. |
Rückerstattungen |
Es werden keine Schulgelder zurückerstattet. Dies gilt auch, wenn ein Kind an einer oder mehreren Exkursionen nicht teilnehmen kann. |
Versicherung, Haftung |
Alle Schüler:innen müssen kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss der entsprechenden Versicherungen ist Sache der Schüler:innen oder deren Eltern. Es besteht keine Haftung der Heureka für Krankheit, Unfall oder aus unerlaubter Handlung von Schüler:innen, Lehrer:innen, Mitarbeiter:innen oder Dritten, soweit ein Haftungsaus-schluss gesetzlich möglich ist. Die Haftung für nicht ausschliessbare Ansprüche ist auf den Betrag begrenzt, für welchen Heureka bei Dritten versichert ist. |
Einverständnis |
Eltern/Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass Heureka Bildmaterial (Fotos und Filme) der Kinder, welches im Förderunterricht aufgenommen wurde, zeitlich uneingeschränkt veröffentlichen darf. Heureka verwendet dieses Bildmaterial nur für eigenen Zwecke (Informationen, Werbung). Es enthält Situationen mit positiver Wirkung. |